the SMART WORKOUT ACADEMY

LERNE VON ECHTEN
PROFIS

Unser Team der Smart Workout Academy besteht aus hochqualifizierten Fachkräften der Fitness- und Gesundheitsbranche. Mit Leidenschaft und Erfahrung bieten sie eine hochwertige Ausbildung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Ausbildung zu ermöglichen und Ihr Wissen in den Bereichen Fitness und Gesundheit zu erweitern.

DIE SMART WORKOUT FORMEL

SEHR ERFAHREN UND JUNG UND INOVATIV

"Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück."

Loazi

Wir kennen den Markt

25 Jahre Erfahrung im Fitness- und Gesundheitsmarkt. Wir kennen die Branche und verstehen Ihre Bedürfnisse. Mit maßgeschneiderten Lösungen und aktuellem Wissen bieten wir Ihnen eine erstklassige Ausbildung. Vertrauen Sie auf unsere Marktkenntnis.

Kontinuierliche Weiterentwicklung

In der Smart Workout Academy streben wir kontinuierlich nach Weiterentwicklung und Fortschritt. Jede Innovation, die wir einführen, ermöglicht es uns, unsere Ausbildung und Angebote weiter zu verbessern. Durch den Einsatz modernster Technologien und den Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erweitern wir ständig unser Wissen und unsere Fähigkeiten. Die Academy wächst mit jeder Innovation und bleibt stets an der Spitze der Industrie, um Ihnen eine erstklassige Ausbildung zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere Bereitschaft, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und Ihnen die besten Lernmöglichkeiten anzubieten.

FAQ

Wichtige Fragen & Antworten

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem Thema NiSV finden Sie hier. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Die NiSV wurde am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Sie ist ab dem 01.01.2021 in Kraft getreten, nachdem am 05.12.2018 die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zugestimmt hat.
Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Die erforderliche Fachkunde wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung/Fortbildung erworben.

Nein, alle Mitarbeiter, die die Geräte anwenden, benötigen die entsprechenden Fachkundenachweise, sonst dürfen sie die Geräte nicht selbst anwenden.

Die Fachkunde ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Kurse erforderlich (zwei Stunden für die „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und je sechs Stunden für alle anderen Fachkunden).

Folgende Geräte sind von den NisV betroffen, sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. (Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen damit nicht unter die Regelungen der NiSV):
• Ultraschallgeräte
• IPL-Geräte
• Lasergeräte
• Hochfrequenzgeräte
• Niederfrequenzgeräte
• Gleichstromgeräte
• Magnetfeldgeräte
Für jede Strahlenquelle gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob das jeweilige Gerät unter die NiSV-Verordnung fällt oder nicht.

Der Hersteller jedes Gerätes weiß, unter welche/n Technologie/n das von Ihnen gekaufte Gerät fällt. Es ist möglich, dass Geräte mit mehreren Funktionen (Kombinationsgeräte) von der Verordnung mehrfach betroffen sind.

Erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Hersteller!

Nein, es reicht nicht aus. Für die weitere Anwendung des Geräts müssen Sie die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde/n durchführen. Die Anzeige der Fachkunde muss bis zum 31.12.2021 erfolgt sein.

Überprüfen Sie zuerst beim Hersteller ob und in welchem Anwendungsbereich der NiSV Ihr Gerät fällt.

Ja, benötigen Sie!

Sie können sich nur von der Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit 80 Lerneinheiten befreien lassen. Die Teilnahme an dieser Schulung ist nicht erforderlich, wenn eine Person

• eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,

oder

• einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,

oder

• die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat

oder

• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.

Zukünftig müssen alle Gerätebehandlungen dokumentiert werden.
Hierzu werden wir Ihnen in Kürze nähere Informationen geben.

  • Die Anlage muss gemäß Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert werden

  • Die anwendende Person muss in die sachgerechte Handhabung der Anlage eingewiesen werden, muss prüfen, ob die Anlage für die jeweilige Anwendung geeignet ist und überprüft die Anlage vor jeder Anwendung auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand

  • Der Betreiber stellt sicher, dass die Anlage durch befähigtes Personal so instandgehalten wird, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet ist

  • Vor der Anwendung muss die Kundin/der Kunde beraten und aufgeklärt werden über die Anwendung und ihre Wirkungen, gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Anwendungen, mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen

  • Der Betreiber muss eine Dokumentation erstellen, in welcher die Einhaltung aller obigen Punkte nachvollziehbar ist, jede Funktionsstörung erfasst wird sowie alle durchgeführten Anwendungen inkl. Beratung und Aufklärung aufgeführt werden

  • Die Geräte müssen durch Inspektion, Wartung und Einhaltung gerätespezifischer Normen instandgehalten werden, so dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird

  • Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und an die Dokumentation erfüllt sind

Der Verstoß gegen eine der obigen Bestimmungen kann mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 50.000 € bestraft werden.